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Adresse

Zentrales Pfarrbüro Aldekerk
Marktstr. 4
Tel. 02833-576964-0
Mo., Di., Do., Fr. 9-11 Uhr
Donnerstag 16-18 Uhr
stdionysius-kerken@bistum-muenster.de

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Auslegung der Wählerliste

Die Wählerliste liegt vom 28. August bis einschließlich 5.September im Pfarrbüro St. Dionysius, Marktstr. 4, zu den bekannten Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Wählerliste  sind beim Kirchenvorstand in Kerken-Aldekerk, Marktstr. 4 bis zum Ablauf der Auslegungsfrist einzulegen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig.

Hinweis: Wahlberechtigte Mitglieder der Kirchengemeinde, die im Melderegister mit einem Sperrvermerk eingetragen sind, stehen nicht in der Wählerlliste. Wenn sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, müssen sie sich innerhalb der vorgesehenen Frist um eine Aufnahme in die Wählerlliste bemühen.

Die Namen und Daten von Personen mit Auskunfts- und Übermittlungssperren sind von der Einsichtnahme durch Dritte aus datenschutzrechtlichen Gründen auszuschließen. Einsichtnahme kann auch in diesen Fällen nur durch den Betroffenen selbst begehrt werden. Die Wählerlliste darf nur unter Aufsicht zur Einsichtnahme von in der jeweiligen Kirchengemeinde Wahlberechtigten ausgelegt werden. Die Berechtigung zur Einsichtnahme kann nur geltend gemacht werden bezüglich des eigenen Eintrags.

Sind Filialkirchen vorhanden, ist die Bekanntmachung auch an, in oder vor jeder Filialkirche erforderlich.