Corona-Regeln Oktober 2021
Regelungen in der Coronazeit (Stand 11.10.2021)
Mit dem Schreiben vom 05.10.2021 weist Klaus Winterkamp, Generalvikar des Bistums Münster, auf die aktuell geltenden Regelungen für Gottesdienstehin:
Ausnahme: Wohn- und Lebensgemeinschaften
Weiterhin führt der Generalvikar aus: Für ausgewiesene Sondergottesdienste (wie z. B. Trauungen, Beerdigungen, Erstkommunion, Firmung, Familiengottesdienste, Weihnachtsgottesdienste, usw.) gilt:
geimpft, genesen oder getestet (negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als sechs Stunden)
Wir feiern allgemeine Gottesdienste ohne 3-G-Regelung
In der Pfarrei St. Dionysius begehen wir die Werktagsmessenund die Eucharistiefeiern am Wochenende in den Kirchen St. Dionysius, St. Peter und Paul und St. Thomas unter den geltenden Bestimmungen für Gottesdienste ohne 3-G:
Ausnahme: Wohn- und Lebensgemeinschaften
In den Kirchen kann der Mindestabstand gewahrt bleiben. Es muss keine Kontrolle über den Impfstatus erfolgen oder nach einer Testung gefragt werden. Alle sind herzlich eingeladen und können sich auf Grund der großen Abstände sicher fühlen.
In allen Pfarrheimen und in den Pfarrbüros ist auf den Laufwegen die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auf fest zugewiesen Plätzen kann die Maske abgenommen werden.
Ich bitte um freundliche Beachtung,
Albert Lüken, Pfr.