Auslegung der Wählerliste
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Die Wählerliste liegt vom 28. August bis einschließlich 5.September im Pfarrbüro St. Dionysius, Marktstr. 4, zu den bekannten Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Wählerliste sind beim Kirchenvorstand in Kerken-Aldekerk, Marktstr. 4 bis zum Ablauf der Auslegungsfrist einzulegen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig.
Hinweis: Wahlberechtigte Mitglieder der Kirchengemeinde, die im Melderegister mit einem Sperrvermerk eingetragen sind, stehen nicht in der Wählerlliste. Wenn sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, müssen sie sich innerhalb der vorgesehenen Frist um eine Aufnahme in die Wählerlliste bemühen.
Die Namen und Daten von Personen mit Auskunfts- und Übermittlungssperren sind von der Einsichtnahme durch Dritte aus datenschutzrechtlichen Gründen auszuschließen. Einsichtnahme kann auch in diesen Fällen nur durch den Betroffenen selbst begehrt werden. Die Wählerlliste darf nur unter Aufsicht zur Einsichtnahme von in der jeweiligen Kirchengemeinde Wahlberechtigten ausgelegt werden. Die Berechtigung zur Einsichtnahme kann nur geltend gemacht werden bezüglich des eigenen Eintrags.
Sind Filialkirchen vorhanden, ist die Bekanntmachung auch an, in oder vor jeder Filialkirche erforderlich.
Wahl des Kirchenvorstands
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Am 6./7. November 2021 wird der Kirchenvorstand neu gewählt. Die Bekanntgabe der
Liste der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt vom 28. August bis einschließlich 7. November 2021 in unseren Schaukästen und auf unserer Homepage.
Für die in der katholischen Kirchengemeinde St. Dionysius Kerken durchzuführende Kirchenvorstandswahl, bei der zehn Mitglieder des Kirchenvorstands zu wählen sind, hat der Wahlausschuss mehrheitlich folgende Vorschlagsliste aufgestellt:
Die Vorschlagsliste ist auf Antrag von wahlberechtigten Gemeindemitgliedern zu ergänzen. Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens zwanzig Wahrberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift unterzeichnet und mit der Erklärung, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit wären, bis neun Wochen vor dem Wahltermin beim Wahlausschuss Kerken, Marktstr. 4 eingereicht ist.
Wahl des Pfarreirates
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Am 06./07. November 2021 wird in unserer Gemeinde der Pfarreirat neu gewählt. Es sind 12 Mitglieder in den Pfarreirat zu wählen.
Die vorläufige Liste der Kandidatinnen und Kandidaten (in alphabetischer Reihenfolge) lautet wie folgt:
Ergänzungsvorschläge können bis zum 05.09.2021 beim Wahlausschuss bzw. im Pfarrbüro, Marktstr.4, 47647 Kerken, formlos eingereicht werden.
Für einen solchen Vorschlag sind mind. 12 Unterschriften von Wahlberechtigten erforderlich.
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