Hier finden Sie die aktuellen Regelungen aufgrund der Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020.
Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Corona-Schutzregeln beim Besuch von Gottesdiensten, Beerdigungen und Pfarrheimen (Stand: 19.10.2020):
- Es gilt eine Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstbesuchs, auch am Sitzplatz. Für den Kommunionempfang kann die Maske kurzzeitig abgenommen werden.
- Es wird ein Nachweis möglicher Kontakte im Falle einer Ansteckung zu geführt. Zu diesem Zweck liegen Formulare in den Kirchen aus bzw. können von der Homepage selbst heruntergeladen und ausgedruckt werden. Wir bitten die Formulare möglichst zu Hause auszufüllen und zum jeweiligen Gottesdienst mitzubringen und in die verschlossenen Behältnisse am Eingang der Kirchen einzuwerfen. Die ausgefüllten Formulare werden nach der vorgegebenen Aufbewahrungsfrist von 4 Wochen datenschutzgerecht vernichtet.
- Im Übrigen gilt, dass ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten ist und ausschließlich die als solche gekennzeichneten Sitzplätze genutzt werden. Familienangehörige aus einem Haushalt werden nicht getrennt.
- Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten. Dies gilt auch für Anweisungen der Küster, da diese Ordnerfunktion ausüben.
- Bei Beerdigungen gilt ebenfalls die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Ein Gesangsverbot besteht nicht, die Kirchenmusiker sind gehalten, die Anzahl der Lieder und Strophen einzuschränken.
- Für die Nutzung der Pfarrheime gelten weiterhin die bestehenden Hygieneregeln, zusätzlich ist auch dort während des gesamten Aufenthalts ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Verpflichtendes Formular für den Gottesdienstbesuch zum Ausdrucken