Regelung gilt ab Samstag, 24. Juli 2021
Sollten wir im Kreis Kleve aber an mehr als 8 Tagen in die Inzidenzstufe 1 geraten (Inzidenzzahl 10- 35) gilt Folgendes:
- Die Maskenpflicht gilt immer (aktualisiert 28.07.2021)
- Die Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten. (Kontaktzettel ausfüllen!)
- Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten.
Grundsätzlich möchte ich noch betonen, dass nur die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes entfällt. Die GottesdienstbesucherInnen wie auch die Haupt- und Ehrenamtlichen können für sich frei entscheiden, ob sie eine Maske tragen oder nicht.
Um auch weiterhin vorsichtig zu bleiben, sollten beim Betreten der Kirche, die Hände desinfiziert werden.